Willkommen am Ostsee-Gymnasium

 

 

 

 


Erneute Warnstreiks im Buslinienverkehr

Aufgrund von Streiks im privaten Omnibusgewerbe ist kreisweit vom 26.02.2024 bis einschließlich 01.03.2024 mit erheblichen Beeinträchtigungen im Buslinienverkehr zu rechnen.

Laufend aktualisierte Informationen finden sich auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen:

https://www.dbregiobus-nord.de/fahrplan/verkehrsmeldungen/autokraft/ostholstein

https://www.rohde-bus.de/de/strecken/region-ostholstein-nord


 

Bildschirmfoto 2024 01 12 um 10.39.49

 


BigBandNight 2024

Die OGT Bigband mit den Solisten und Special Guests Nils Landgren und Ingolf Burkhardt...

K1024 OGT Bigband Sol

 

... unter der Leitung von Dr. Axel Ster.

K1024 OGT Bigband

 

Die Ehemaligen-Bigband.

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Die Bigband der Musikhochschule Lübeck unter der Leitung von Prof. Ruf...

K1024 Musikhochschule

 

…und alle zusammen.

K1024 Alle Zusammen

  


OSTSEE Talent 2023 IMG 8347

 


Profiloberstufe am OGT

 

Profilangebot für das Schuljahr 2023/2024:

Profil22 23

weitere Informationen hier

 


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Unser Schulfilm ist da, viel Spaß beim Anschauen!

 


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Unsere Schule - meine Zukunft

550 Schülerinnen und Schüler, 50 Lehrkräfte.

Wir stehen für:

Offenheit - Gemeinschaft - Toleranz

Lernen Sie uns kennen!

 

 

 

 

Hilfe bei Legasthenie

 Umgang mit Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche am OGT

 

1) Was bedeutet Legasthenie/LRS?

 

Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung) ist eine angeborene auf Wahrnehmungsstörung im Gehirn. Bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) handelt es sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die meist umwelt- oder entwicklungsbedingt auftritt. Beide Phänomene weisen ganz ähnliche Problembereiche auf, z.B.:

  • Gehäufte Fehler beim Schreiben und Lesen
  • Differente Sinneswahrnehmungen
  • Konzentrations- und Speicherschwäche (Wort-Bild-Gedächtnis beeinträchtigt)

 

 

2) Wie und wann wird Legasthenie / LRS festgestellt?

 

Die Anerkennung erfolgt in der Regel bereits in der Grundschule und wird von der Schulbehörde beaufsichtigt. Bei der Anmeldung am OGT ist eine entsprechende Bescheinigung zusammen mit den Zeugnissen abzugeben. In Einzelfällen ist eine spätere Testung möglich:

  1. Am Ende der 5. Klasse können Schülerinnen und Schüler, die als lese- und rechtschreibschwach aufgefallen sind, deren übrige Leistungen aber befriedigend sind, von der LRS-Fachkraft (erneut) getestet werden. Die Eltern werden hierzu gesondert informiert.
  2. Auf Antrag der Eltern ist in Ausnahmefällen auch eine Testung in den folgenden Schuljahren (meist Klasse 6-8) möglich.

 

 

3) Welche Folgen hat eine Anerkennung als Legastheniker/in?

 

3.1) Förderstunde: In den Klassen 5 und 6 nehmen diese Kinder an einer eigenen Förderstunde teil, in der in einer kleinen Gruppe angstfrei an den verschiedenen Problembereichen gearbeitet wird:

  • Trainieren der Rechtschreibstrategien und einzelner Regeln
  • Motivationsförderung
  • Gedächtnis- und Konzentrationstraining
  • Leseübungen

 

3.2) Notenschutz: Ab dem Antrag auf Anerkennung werden die Leistungen im Bereich der Sprachrichtigkeit nicht (oder nur zurückhaltend, s.u.) gewertet.

 

3.3) Zeugnisbemerkung: Dies wird durch einen Zeugnisvermerk deutlich gemacht.

„Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen. Sie sind in den Fachnoten nicht enthalten. Es wurde eine Leserechtschreischwäche förmlich festgestellt.“

 

3.4) Ausgleichsmaßnahmen: Zusätzlich zum Notenschutz können individuell Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. eine um 5 bis 10 Minuten verlängerte Arbeitszeit in der Klassenarbeit vereinbart werden (dafür ist ein jährlicher Klassenkonferenzbeschluss nötig).

 

3.5) Dokumentation: Die Lese-Rechtschreib-Leistungen werden zum Halbjahresende jeweils überprüft. Eine über ein halbes Jahr andauernde Verbesserung der Leistungen („ausreichend“ oder besser) kann zur Aufhebung des Notenschutzes führen.

 

3.6) Betreuung: Schülerinnen und Schüler mit Leserechtschreibschwierigkeiten werden durch ihre Lehrkraft im Fach Deutsch mit besonderen Tipps und Hinweisen zu individuellen Förderschwerpunkten begleitet. Häusliches Üben ist dabei unerlässlich. Für weitere Fragen stehen am OGT als fortgebildete Fachkräfte Frau Dr. Braun, Frau Weißbarth und Frau Kraus zur Verfügung.

 

4) LRS in der Oberstufe

Ob die LRS-Anerkennung in der Oberstufe fortgeführt wird, wird nach eingehender Beratung zu Beginn der E-Phase entschieden. Informationen dazu enthält das PDF Beratung_Legasthenie_Oberstufe.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kraus@ogt.de