Hilfe bei Legasthenie

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Frau Kraus erreicht man über E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat.

Umgang mit Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche am OGT

1) Was bedeutet Legasthenie/LRS?

 Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Störung) ist eine angeborene auf Wahrnehmungsstörung im Gehirn. Bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) handelt es sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die meist umwelt- oder entwicklungsbedingt auftritt. Beide Phänomene weisen ganz ähnliche Problembereiche auf, z.B.:

  • Gehäufte Fehler beim Schreiben und Lesen
  • Differente Sinneswahrnehmungen
  • Konzentrations- und Speicherschwäche (Wort-Bild-Gedächtnis beeinträchtigt)

2) Wie und wann wird Legasthenie / LRS festgestellt?

Die Anerkennung erfolgt in der Regel bereits in der Grundschule und wird von der Schulbehörde beaufsichtigt. Bei der Anmeldung am OGT ist eine entsprechende Bescheinigung zusammen mit den Zeugnissen abzugeben. In Einzelfällen ist eine spätere Testung möglich:

  1. Am Ende der 5. Klasse können Schülerinnen und Schüler, die als lese- und rechtschreibschwach aufgefallen sind, deren übrige Leistungen aber befriedigend sind, von der LRS-Fachkraft (erneut) getestet werden. Die Eltern werden hierzu gesondert informiert.
  2. Auf Antrag der Eltern ist in Ausnahmefällen auch eine Testung in den folgenden Schuljahren (meist Klasse 6-8) möglich.

3) Welche Folgen hat eine Anerkennung als Legastheniker/in?

3.1) Förderstunde: In den Klassen 5 und 6 nehmen diese Kinder an einer eigenen Förderstunde teil, in der in einer kleinen Gruppe angstfrei an den verschiedenen Problembereichen gearbeitet wird:

  • Trainieren der Rechtschreibstrategien und einzelner Regeln
  • Motivationsförderung
  • Gedächtnis- und Konzentrationstraining
  • Leseübungen

3.2) Notenschutz: Ab dem Antrag auf Anerkennung werden die Leistungen im Bereich der Sprachrichtigkeit nicht (oder nur zurückhaltend, s.u.) gewertet.

3.3) Zeugnisbemerkung: Dies wird durch einen Zeugnisvermerk deutlich gemacht.

„Die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen. Sie sind in den Fachnoten nicht enthalten. Es wurde eine Leserechtschreischwäche förmlich festgestellt.“

3.4) Ausgleichsmaßnahmen: Zusätzlich zum Notenschutz können individuell Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. eine um 5 bis 10 Minuten verlängerte Arbeitszeit in der Klassenarbeit vereinbart werden (dafür ist ein jährlicher Klassenkonferenzbeschluss nötig).

3.5) Dokumentation: Die Lese-Rechtschreib-Leistungen werden zum Halbjahresende jeweils überprüft. Eine über ein halbes Jahr andauernde Verbesserung der Leistungen („ausreichend“ oder besser) kann zur Aufhebung des Notenschutzes führen.

3.6) Betreuung: Schülerinnen und Schüler mit Leserechtschreibschwierigkeiten werden durch ihre Lehrkraft im Fach Deutsch mit besonderen Tipps und Hinweisen zu individuellen Förderschwerpunkten begleitet. Häusliches Üben ist dabei unerlässlich. Für weitere Fragen stehen am OGT als fortgebildete Fachkräfte Frau Dr. Braun, Frau Weißbarth und Frau Kraus zur Verfügung.

4) LRS in der Oberstufe

Ob die LRS-Anerkennung in der Oberstufe fortgeführt wird, wird nach eingehender Beratung zu Beginn der E-Phase entschieden. Informationen dazu enthält das nachfolgende PDF: 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kraus.