Oberstufe

Die Profiloberstufe am Ostsee-Gymnasium Timmendorfer Strand

Hier finden Sie einige Informationen zur Profiloberstufe am Ostsee-Gymnasium. Genauere Informationen erhalten Sie in der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung der OAPVO.

Aufnahme: Schülerinnen und Schüler werden nach erfolgreicher Versetzung am Ende der Mittelstufe in die Oberstufe aufgenommen. Über die Aufnahme von Schülerinnen oder Schülern mit einem Mittleren Schulabschluss entscheidet die Schulleiterin auch unter Berücksichtigung von Kooperationsvereinbarungen mit Gemeinschaftsschulen.

Profilangebot: Alle Schülerinnen und Schüler wählen vor Beginn der Einführungsphase aus dem Profilangebot der Schule ein Profil mit einer speziellen Schwerpunktsetzung. An jeder Schule wird ein fremdsprachliches oder ein naturwissenschaftliches Profil eingerichtet. In Abhängigkeit von der Jahrgangsgröße und der Lehrerversorgung können als weitere Profile das gesellschaftswissenschaftliche, das ästhetische und mit besonderer Genehmigung auch das sportliche Profil angeboten werden. Genaueres zum Profilangebot für das kommende Schuljahr sind dem Wahlzettel zur Profiloberstufe und dem Flyer zu entnehmen.

Aufbau der Profiloberstufe: Die Profiloberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase (E) und in eine anschließende zweijährige Qualifikationsphase (Q1 und Q2). Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in den drei Schuljahren Unterricht im Umfang von mindestens 97 Wochenstunden.

Fächer: Die in der Oberstufe unterrichteten Fächer unterscheiden sich in ihrer Bedeutung für die Abiturprüfung, in ihrer Zuordnung zu bestimmten Aufgabenfeldern und in ihrer Verpflichtung zur Einbringung ins Abitur. Der Unterricht erfolgt im angebotenen Profilfach, in den Kernfächern (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) und in den sonstigen Fächern, zumeist in Wahlfächern. Die Stundenzahl ist in der Qualifikationsphase im Profilfach und in zwei der drei Kernfächer fünfstündig. Die sonstigen Fächer werden in der Regel zwei- oder dreistündig unterrichtet. Die Ausgestaltung der einzelnen Profile ist den folgenden Übersichten zu entnehmen: ProfileOAPVO2021

Versetzung/Verweildauer: Eine Jahrgangsstufe darf einmal wiederholt werden. Der Besuch der Oberstufe dauert damit höchstens 4 Jahre, unbeschadet der Möglichkeit, eine nicht bestandene Abiturprüfung zu wiederholen. Über die Versetzung in die Qualifikationsphase entscheidet am Ende der Einführungsphase die Klassenkonferenz.

Abschlüsse: Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsganges erwerben nach der Einführungsphase den Mittleren Schulabschluss (MSA). Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können sich unter Einhaltung der Leistungsvorgaben nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase bei Verlassen der Schule ein Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife ausstellen lassen. Nach erfolgreichem Abschluss der Abiturprüfung wird das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife ausgestellt.

Abitur: Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine schriftliche Abiturprüfung in dem gewählten Profilfach und in zwei der drei Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) ablegen. Zusätzlich wählen die Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der Belegpflicht aller Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisches, gesellschaftswissenschaftliches, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld) aus den übrigen Fächern mindestens ein weiteres Fach für ihre mündliche Abiturprüfung. Zur Berechnung des Abiturs werden 36 Halbjahresleistungen aus den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und die Ergebnisse der Abiturprüfung herangezogen.

Unser Oberstufenleiter Herr Scholz berät Sie gerne. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin unter der

Telefonnummer 04503 | 31 247 oder per

E-Mail: Ostsee-Gymnasium.Timmendorfer-Strand@schule.landsh.de

 

Nützliche Links:

Wahlzettel zur Profiloberstufe
Anmeldeformulare (PDF)
Informationen zur Profiloberstufe (Flyer)
Broschüre zur (neuen) Oberstufe
Profile nach OAPVO 2021
Präsentation zur Oberstufe am OGT
Informationen zu Legasthenie in der Oberstufe
Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung: OAPVO 2021